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Alte Behinderten-Parkausweise nur bis Jahresende gültig - Informationen beim Behindertenbeauftragten Frank Schäfer

9.8.2010 -

Darmstadt-Dieburg (mb). Der Behindertenbeauftragte des Kreises Darmstadt-Dieburg Frank Schäfer weist darauf hin, dass die alten blauen Parkausweise für die Nutzung von Behindertenparkplätzen ab dem 1. Januar 2011 generell nicht mehr gültig sind, selbst wenn sie mit einem späteren Ablaufdatum ausgestellt wurden. „Es gelten dann nur noch die europäischen Behinderten-Parkausweise aus Plastik, die auf der Rückseite mit einem Foto versehen sind“.

 

Viele besäßen diesen europäischen Ausweis schon, weil der Bundesverkehrsminister bereits 2001 entsprechende Vorgaben aus Brüssel angeordnet hatte. Wer noch die alte Parkerlaubnis habe, sollte sich baldmöglichst beim Straßenverkehrsamt seiner Gemeindeverwaltung eine neue Genehmigung ausstellen lassen. Einen Parkausweis für die Nutzung von Behindertenparkplätzen erhalten nach wie vor diejenigen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen AG, für außergewöhnlich in der Mobilität eingeschränkt, oder BL, für blind, besitzen.

 

Für Kinder unter 16 Jahren ist nach Auskunft von Frank Schäfer kein Foto zwingend erforderlich, der Ausweis könne  dann aber nicht im Ausland eingesetzt werden. Welche Parkregelungen für Behinderte im europäischen Ausland gelten, erfährt man in einem Heftchen, das man mit dem neuen Behinderten-Parkausweis erhält.

 

Informationen bei Frank Schäfer (Fon 06151/881-1150; Mail f.schaefer@ladadi.de).


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