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Wirtschaft> Umwelt
Aus für Solaranlage auf Ackerfläche

Gesetzesänderung macht Pläne zur Makulatur - GGEW Bergstraße AG will die freiwerdenden Mittel in den Ausbau regenerativer Energien investieren

20.7.2010 -

Bickenbach (mb). Die in Bickenbach (Kreis Darmstadt-Dieburg) geplante Solaranlage wird wegen einer Gesetzesänderung nicht gebaut. Das teilt die Gruppen- Gas- und Elektrizitätswerk (GGEW) Bergstraße AG mit.

 

Nach einer Änderung des „Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)“ entfällt die Förderung für Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen. Dies betrifft auch die in Bickenbach geplante Anlage. Die Gesetzesänderung mache deren wirtschaftlichen Betrieb unmöglich, teilte das Unternehmen in Bensheim mit. Mit Blick auf die Verantwortung des Unternehmens für seine Kunden und Aktionärskommunen müsse das Vorhaben gestoppt werden. Die durch diese Entscheidung frei gewordenen Mittel sollen nun in neue Projekte zur Förderung regenerativer Energieerzeugung investiert werden.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des EEG durchlief am vergangenen Freitag die letzte Instanz: Im Bundesrat wurde die sogenannte PV-Novelle verabschiedet. Diese sieht vor, die Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen, die nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb gehen, zu streichen. Bis zuletzt war offen geblieben, ob es eine Übergangsfrist für Anlagen geben würde, für die bereits ein genehmigter Bauantrag vorliegt. „Im nun beschlossenen Gesetzentwurf ist leider keine Übergangsfrist enthalten“, bedauert der Technische Leiter der GGEW Reinhold Keikl, der das Photovoltaik-Projekt in Bickenbach betreut hatte.

 

 Im Vorfeld der Gesetzesänderung war es zu teilweise dramatischen Entwicklungen am Markt für Photovoltaik-Module gekommen, die zu Lieferschwierigkeiten des Modul-Lieferanten führten. Dies und die schlechten Wetterbedingungen im Mai hatten den Zeitplan für den Bau der Anlage in Bickenbach nach hinten geworfen - eine Fertigstellung bis Ende Juni war nicht mehr machbar. „Wir haben eine Verantwortung gegenüber unseren Kunden und Aktionären. Ohne die bisherige Förderung ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage nicht realisierbar“, erklärte Keil. Für die GGEW AG stehe jedoch eines fest: Die frei werdenden Mittel werden zweckgebunden in andere Projekte zum Ausbau regenerativer Energien investiert.


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